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14.05.2018

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung von Rechtsgeschäften / hier: Stadt Woldegk für Willi Müller

Die Stadt Woldegk wurde zum gesetzlichen Vertreter für den/die unbekannten Eigentümer nach Herrn Willi Müller bestellt.

Mit Bescheid vom 9. Mai 2017 wurde die von der Stadt Woldegk als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Willi Müller erteilte Dienstbarkeitsbewilligung vom 19. September 2017 für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der E.DIS Netz GmbH mit Sitz in 15517 Fürstenwalde/Spree, Langewahler Straße 60 sowie die abgeschlossene Vereinbarung über eine Grundstücksbenutzung für Leitungen zwischen der E.DIS Netz GmbH und der Stadt Woldegk als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Willi Müller vom 25. Januar 2018 bzw. vom 8. Februar 2018 gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung betrifft das Grundstück, gelegen in der Gemarkung Oltschott, Flur 1, Flurstück 47 und Flur 2, Flurstück 30, eingetragen im Grundbuch von Hinrichshagen, Blatt 303.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

Die erteilte Genehmigung vom 9. Mai 2018 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin