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27.11.2017

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: für Erwin Marr

Die Gemeinde Grünow wurde zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer nach Herrn Erwin Marr mit Bescheid vom 18. August 2016 bestellt.

Mit Bescheid vom 24. November 2017 wurde das zwischen der Gemeinde Grünow als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Erwin Marr und Herrn Chris Fahr abgeschlossene Rechtsgeschäft mit der UR.-Nr. 946/2016 der Notarin Doreen Gley in 17235 Neustrelitz, Töpferstraße 19 gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des Grundstücks, gelegen in der Gemarkung Olldendorf, Flur 1, Flurstück 63, eingetragen im Grundbuch von Grünow, Blatt 380 an Herrn Chris Fahr zum ermittelten Verkehrswert.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz


Der Bescheid über die Genehmigung vom 24. November 2017 einschließlich der Begründung kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der v. g. Bescheid zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
amt. Amtsleiterin