Seiteninhalt
12.06.2013

1. Änderung der Schülerbeförderungssatzung

1. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)

1. Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 10. September 2010 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 555) wird durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 3. Juni 2013 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Änderung

1. Der § 2 Abs. 3 wird um die Ziff. 3 ergänzt:

3. Sollten die Aufwendungen zur Schülerbeförderung für Schüler, die eine örtlich unzuständige Schule in kommunaler Trägerschaft oder eine Schule in freier Trägerschaft innerhalb des Landkreises besuchen, geringer oder kostengleich als die notwendigen Schülerbeförderungskosten zur örtlich zuständigen Schule innerhalb des Landkreises sein, werden diese durch den Landkreis getragen.

2. Der § 6 wir um einen Absatz 6 ergänzt:

(6) Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich zu Beginn eines Schuljahres bzw. ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 1. August 2013 in Kraft.

Neubrandenburg, den 11. Juni 2013

Heiko Kärger
Landrat


Bekanntmachungshinweis
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Neubrandenburg, den 11. Juni 2013

Heiko Kärger
Landrat