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22.06.2012

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters Gemarkung: Malchin

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Malchin
Flur: 31
Flurstück: 119/2
Grundbuch: Malchin, Blatt 201
ehemaliger Eigentümer: Franz Fleck
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Malchin

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor