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19.04.2012

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters Röbel/Müritz

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Röbel/Müritz
Flur: 21
Flurstücke: 362/2 (ehemals 362) und 363/2 (ehemals 363)
Grundbuch: Röbel/Müritz, Blatt 4126 (ehemals 2557)
Eigentümer: Marie Hoffs, geb. Haase und Ella Kelterer, geb. Haase
Gesetzliche Vertreterin: Frau Hannelore Guth

Diese Abberufung bezieht sich auch auf die Restflächen der Flurstücke 362 und 363, die im Grundbuch von Röbel/Müritz, Blatt 2557 noch eingetragen sind.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

Seiferth
amt. Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor