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30.03.2015

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBGEG

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Neustrelitz
Flur: 44
Flurstück: 201 (jetzt 201/1 und 201/2)
Grundbuch: von Neustrelitz, Blatt 10010 (ehemals Blatt 3785)
Ehemaliger Eigentümer: Hermann Klink
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Neustrelitz

Die Bestallungsurkunde vom 20. März 2002 wird nach § 172 Abs. 2 BGB für kraftlos erklärt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

Im Auftrag
- Siegel -

Kai Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor