06.12.2013
Abberufung gesetzlicher Vertreter / hier: Gülz Flur 13 / Blatt 105
Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:
Gemarkung: Gültz
Flur: 13 (ehemals 9) Flurstück: 18 (ehemals 217)
Grundbuch von: Gültz, Blatt 105
Eigentümerin: Hedwig Lüdtke
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Gültz
Gleichzeitig erfolgt die Kraftloserklärung der Bestallungsurkunde vom 23. Mai 1996.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem Regionalstandort eingelegt werden.
Im Auftrag
Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor