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17.04.2018

Abschließende Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Waren, Flur: 33

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abschließend abberufen:

Gemarkung: Waren (Müritz)
Flur: 33
Flurstück: 17/2 (ehemals 17)
Grundbuch: von Waren (Müritz), Blatt 8799
Eigentümer: Heinrich Sengebusch und Sophie Sengebusch, geb. Mitteldorf
Gesetzliche Vertreter: Stadt Waren (Müritz)

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Abberufung vom 16. April 2018 einschließlich der Begründung kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der v. g. Bescheid zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin