Seiteninhalt

16.05.2012

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters Gemarkung: Letzin

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Letzin
Flur: 2 und 3
Flurstücke: 49, 192 und 47
Grundbuch: Gnevkow, Blatt 351
Ehemalige Miteigentümer: Ursula Teetzen, Erna Schickerling, Margarete Anders, Kurt Anders und Margarethe Paul in Erbengemeinschaft
Gesetzlicher Vertreter: Herr Roland Behrens

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

Seiferth
amt. Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor