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25.10.2013

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB / Sommersdorf

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Sommersdorf
Flur: 1
Flurstück: 5
Grundbuch von: Sommersdorf, Blatt 14
Eigentümer:  Hellmuth Schwarz, jun.
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Sommersdorf

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

Kai Seiferth
Amtsleiter