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18.03.2013

Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Trinkwasserleitung Ortslage Mirow

Förmliche Bekanntmachung - Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass der Wasserzweckverband Strelitz einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192) zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für folgende Leitung gestellt hat:

1. Trinkwasserleitung Mirow (Ortslage)

Folgende Gemeinde, Gemarkung und Flur sind betroffen:
Gemeinde: Mirow
Gemarkung: Mirow

Flur: 37
Flurstücke: 25; 23/2; 23/3; 29

Flur: 6
Flurstück: 4/1; 40/5; 40/6; 39; 38; 36; 35/1

Die von der beantragten Leitung betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke, die sich in der o. a. Flur der jeweiligen Gemarkung befinden, können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten im Umweltamt, Untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren, einsehen (telefonische Anfragen unter 0395/570872512).

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern geklärt werden.

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der öffentlichen Bekanntmachung des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Bescheinigung einzulegen.

Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei der unteren Wasserbehörde, Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.


Bettina Paetsch
Beigeordnete