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10.08.2012

Teileinziehung der Gerhart-Hauptmann-Allee in der Stadt Waren (Müritz)

Der Landrat als Straßenaufsichtsbehörde erklärt: Gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13.01.1993 (GS Meckl. Vorp. Gl. Nr. 90-l) in der zuletzt geänderten Fassung wird im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz) die Gerhart-Hauptmann-Allee mit der Beschränkung der Widmung auf den Fahrradverkehr, ausgenommen sind berechtigte Anlieger, eingezogen.

Die Teileinziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.


Heiko Kärger
Landrat