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17.01.2013

Teileinziehung eines öffentlichen Weges an der Feisneck

Bekanntmachung der Straßenaufsichtsbehörde zur Teileinziehung eines öffentlichen Weges an der Feisneck in der Gemarkung Waren (Müritz)

Der Landrat als Straßenaufsichtsbehörde gibt bekannt, dass gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13.01.1993 (GS Meckl. Vorp. Gl. Nr. 90-l) in der zuletzt geänderten Fassung, der nachstehende öffentliche Weg mit der Beschränkung der Widmung auf den Fußgänger- und Radverkehr vollzogen wird.

Demnach wird auf Antrag der Stadt Waren (Müritz), der öffentliche Weg zwischen der Gemeindestraße „An der Feisneck“ und „Federower Weg“ (unbefestigter Waldweg) durch 2 Poller auf den Durchgangsverkehr für Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt. Die Teileinziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 2 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.



Waren, den 03.01.2013

Heiko Kärger
Landrat