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28.11.2013

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Nachrückerverfahren Hartmut Kretschmer

Gemäß § 46 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Hartmut Bendschus seine errungene Mitgliedschaft im Kreistag verloren, da er verstorben ist.

Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags SPD für den Wahlbereich XIII über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Hartmut Kretschmer

übergeht.

Herr Kretschmer hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

 

gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte