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27.12.2013

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / Nachrückverfahren: Norbert Möller

Gemäß § 46 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Frau Gisela Weiß ihre errungene Mitgliedschaft im Kreistag verloren, da sie verstorben ist.

Der Sitz geht gemäß § 64 Absatz 5 LKWG M-V auf die Person des Wahlvorschlags der Partei der SPD in den anderen Wahlbereichen über, die dort keinen Sitz erhalten hat. Der Sitz wird in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen vergeben.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Norbert Möller

übergeht.

Herr Möller hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

 

Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte