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03.02.2015

Teileinziehung eines Abschnittes des öffentlichen Weges / hier: zwischen Laschendorf und Untergöhren

Der Landrat als zuständige Straßenaufsichtsbehörde erklärt:

Gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der zuletzt geänderten Fassung wird auf Antrag der Stadt Malchow ein Abschnitt des öffentlichen Weges zwischen Laschendorf und Untergöhren (siehe Lageplan) teileingezogen. Dieser teileingezogene Abschnitt bleibt für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr nutzbar. Das Befahren der Straße durch den öffentlichen Personennahverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr wird durch einen Poller ermöglicht.

Die Teileinziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43, einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.


Heiko Kärger
Landrat

Lageplan