Seiteninhalt

05.12.2011

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters GB: Kummerow, Blatt 56

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Maxfelde
Flur: 4
Flurstücke: 6, 41,134 und 141
Grundbuch: Kummerow, Blatt 56
Eigentümer: Karl Peters
Gesetzlicher Vertreter: Frau Ursula Lerrahn in 17153 Reuterstadt Stavenhagen

Gleichzeitig erfolgte die Bestellung der Gemeinde Kummerow, vertreten durch das Amt MALCHIN am Kummerower See in 17139 Malchin zum gesetzlichen Vertreter nach Karl Peters für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens bezogen auf die o. g. Grundstücke.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag
Seiferth
amtierender Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor