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15.05.2014

Förmliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung / hier: Fischaufstiegsanlage Kittendorfer Peene

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt:

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ mit Sitz im Scheunenweg 8 in 17153 Stavenhagen hat beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte den Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Fischaufstiegsanlage in der Kittendorfer Peene - Schlosspark Kittendorf- gestellt. Die Maßnahme beinhaltet die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage mittels 20 Becken, beginnend ab der Staumauer am Schlossteich. Die dort vorhandene regulierbare Stauanlage wird durch den ersten Riegel der Anlage ersetzt. Die Maßnahme wird dem Parkkonzept angepasst, geplant und realisiert. Es handelt sich um ein weiteres Vorhaben zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, zu der die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist. Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau dar, der eines Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahrens bedarf.

Die untere Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben einer Einzelfallprüfung nach § 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (LUVPG M-V) vom 27.07.2011 (GVOBl. M-V S. 885) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBL.I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 08.04.2013 (BGBl. I S.734), unterzogen.

Im Ergebnis der Vorprüfung hat die Genehmigungsbehörde mit der Niederschrift vom 15.11.2013 festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3 LUVPG M-V durchzuführen ist. Die Behörde entscheidet über den Antrag nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit dem Landeswassergesetz Mecklenburg- Vorpommern.

Hinweis: Diese Feststellung ist gemäß § 3 Abs.2 LUVPG M-V nicht selbständig anfechtbar.  

 

Heiko Kärger
Landrat