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Grundstücksangelegenheiten an Kreisstraßen

Im Sachgebiet Tiefbau werden alle Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Kreisstraßen und Radwegen bearbeitet. Dazu gehören die Bereinigung der Nutzung privater Grundstücke für Verkehrsflächen (rückständiger Grunderwerb), der Ankauf von Flächen für den Straßen- und Radwegebau sowie das Mitwirken in Verfahrensgebieten der Flurneuordnung.