Seiteninhalt

06.01.2017

Bekanntmachung über den Beginn der Managementplanung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)

Durch Artikel 6 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II, die in diesen Gebieten vorkommen, entsprechen. Diese Verpflichtung wird nach § 9 der Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-LVO M-V) durch die Aufstellung von Managementplänen erfüllt. In den Managementplänen werden für jedes Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung die Erhaltungsziele weiter konkretisiert und die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festgelegt. Die Aufstellung der Managementpläne erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen und der Öffentlichkeit.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte informiert als zuständige Fachbehörde für Naturschutz hiermit darüber, dass im 1. Quartal 2017 die Managementplanung für folgende FFH-Gebiete beginnt:

DE-Code

FFH-Gebiet

Flächenmäßig betroffene Ämter

und Kommunen

2243-301

Wald nördlich von Basepohl

Amt Malchin am Kummerower See: Kummerow

Amt Stavenhagen: Stavenhagen, Grammentin

Amt Demmin-Land: Sommersdorf, Borrentin, Kentzlin

2248-301

Putzarer See

Amt Friedland: Galenbeck ; Friedland, Stadt

Amt Anklam-Land : Ducherow; Boldekow

2345-304

Wald- und Keingewässerlandschaft zwischen Hohenmin und Podewall

Amt Neverin:

Trollenhagen ; Neddemin

2346-301

Neuenkirchener und Neveriner Wald

Amt Neverin: Neuenkirchen ; Neverin ; Brunn ; Neddemin ; Staven

2348-302

Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee

Amt Friedland: Galenbeck

Amt Torgelow : Altwigshagen

2447-301

Eichhorster Wald

Amt Friedland : Friedland -Stadt

Amt Woldegk : Schönbeck ; Kublank

2542-302

Müritz

Amt Röbel-Müritz: Sietow ; Gotthun ; Röbel/Müritz, Stadt ; Rechlin ; Ludorf

Amt Seenlandschaft Waren: Klink

Stadt Waren/Müritz

2546-301

Schlavenkensee

Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

Amt Stargarder Land : Burg Stargard, Lindetal

Amt Neustrelitz-Land: Möllenbeck

Stadt Woldegk

2647-305

Umgebung Großer u. Keiner Karpfensee (MV)

Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

 

2744-308

Wangnitzsee

Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte: Wesenberg, Stadt, Priepert

Amt Neustrelitz-Land: Godendorf

2744-307

Moore und Seen bei Wesenberg

Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte: Wesenberg, Stadt

2741-302

Mönchsee

Amt Röbel-Müritz: Wredenhagen

2844-305

Großer Boberowsee

Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte: Wesenberg, Stadt

Im Rahmen der Planerarbeitung sind für ausgewählte Lebensräume und Arten Ortsbegehungen zur Bestandserhebung und ähnliche Arbeiten erforderlich. Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden dürfen nach § 9 NatSchAG M-V zur Wahrnehmung dieser Aufgaben Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden, betreten.

Um die Belange von in ihrer Zuständigkeit berührten Behörden und in ihren Interessen betroffenen Verbänden sowie relevanten Eigentümern und Nutzern berücksichtigen zu können, bitten wir um Unterstützung z.B. durch Weitergabe der Information über den Beginn der Managementplanung, die Bereitstellung planungsrelevanter Informationen und die fachliche Mitwirkung.

Nähere Informationen zum FFH-Gebiet sowie zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (www.stalu-mecklenburgische-seenplatte.de). Dort werden Ihnen die Ziele, Inhalte und der Zeitplan der Planung vorgestellt sowie Verfahrensbeauftragte als Ansprechpartner benannt.