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22.04.2015

Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte/Sozialamt zur Förderung von Verbänden und Vereinen der freien Wohlfahrtspflege

Ziel der Förderung im sozialen Bereich ist die Unterstützung von sozialen Aktivitäten im Rahmen des XII. Sozialgesetzbuches (SGB XII) für die Bürger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von Verbänden und Vereinen der freien Wohlfahrtpflege. Im Rahmen des SGB XII werden Angebote sozialer Dienstleistungen insbesondere auf dem Gebiet niedrigschwelliger Beratung und Betreuung gefördert.

Richtlinie

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Empfangsbekenntnis zum Rechtsmittelverzicht

Vordruck zum Mittelabruf

Verwendungsnachweis

Kassenplan