16.10.2012
Änderung der Satzung der Müritz-Sparkasse
Auf der Grundlage des § 4 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung des Kreistages vom 03. September 2012 die Satzung der Müritz-Sparkasse angepasst.
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Satzung der Müritz-Sparkasse vom 29.03.1995, in der geänderten Fassung vom 30.09.2009, wird wie folgt geändert:
Der § 2 Abs. 1 lautet:
„Träger der Sparkasse ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Neubrandenburg, 16. Oktober 2012
Heiko Kärger
Landrat
Bekanntmachungshinweis
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Neubrandenburg, 16. Oktober 2012
Heiko Kärger
Landrat