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16.10.2012

Änderung der Satzung der Müritz-Sparkasse

Auf der Grundlage des § 4 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung des Kreistages vom 03. September 2012 die Satzung der Müritz-Sparkasse angepasst.


Artikel 1
Änderung der Satzung

Die Satzung der Müritz-Sparkasse vom 29.03.1995, in der geänderten Fassung vom 30.09.2009, wird wie folgt geändert:


Der § 2 Abs. 1 lautet:

„Träger der Sparkasse ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.“


Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.



Neubrandenburg, 16. Oktober 2012


Heiko Kärger
Landrat



Bekanntmachungshinweis

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.


Neubrandenburg, 16. Oktober 2012


Heiko Kärger
Landrat