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13.03.2017

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Neukalen, Flur 2, Flurstück 342/2

Die Stadt Neukalen wurde zum gesetzlichen Vertreter für den/die unbekannten Eigentümer nach Herrn Friedrich Schröder bestellt.

Mit Bescheid vom 13. März 2017 wurde das zwischen der Stadt Neukalen als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Friedrich Schröder und der Stadt Neukalen abgeschlossene Rechtsgeschäft mit der UR.-Nr. 942/2016 des Notars Preuß in Malchin gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der Grundstücke, gelegen in der Gemarkung Neukalen, Flur 2, Flurstück 342/2, Grundbuch von Neukalen, Blatt 422 und Flur 2, Flurstück 350/2, Grundbuch von Neukalen, Blatt 728 an die Stadt Neukalen zum Verkehrswert.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor