Seiteninhalt

21.12.2016

Öffentliche Bekanntmachung - tierschutzrechtliche Angelegenheit Mario Fertig

Tierschutzrechtliche Verfügung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung an Mario Fertig (Wohnort unbekannt)

Gemäß § 108 Abs. 1 Ziffer 1 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz- VwVfG M-V) in der z. Zt. geltenden Fassung wird in der tierschutzrechtlichen Angelegenheit von Mario Fertig die öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung vom 21.12.2016 des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit dem Aktenzeichen 39.3.4 MÜR 98/2016 (OV) angeordnet, da der Aufenthaltsort des Vorgenannten unbekannt ist.

Die Ordnungsverfügung vom 21.12.2016 liegt zur Einsichtnahme im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz) im Zimmer 1.23 bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Ordnungsverfügung Rechtsmittel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden kann. Weitere Einzelheiten können der Ordnungsverfügung entnommen werden. Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist.

Letzter bekannter Aufenthaltsort: Stauffenbergplatz 27, 17192 Waren (Müritz)

gez. Dr. Guntram Wagner

Amtsleiter