Seiteninhalt

26.09.2014

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Neukalen Flur 5 und 7

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Neukalen
Flur: 5 und 7
Flurstück: 887/1, 888/1, 889/1, 890/1 und 622
Grundbuch von: Neukalen, Blatt 5116 (ehemals 1648)
Ehemalige Eigentümer: Rolf Blöhse und Wilma Blöhse
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Neukalen

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Kai Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor