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27.06.2016

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Siedenbollentin

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 3 und 13 und 14 und 15 sowie 15
Flurstücke: 50 und 86/1 und 110 und 30 sowie 28 (anteilig 1/31)
Grundbuch von: Siedenbollentin, Blatt 283 sowie 426
Eigentümer: Waldemar Zitzer
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Siedenbollentin

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Im Auftrag
i.V. gez. Ribnitz

-Siegel-

S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor