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01.02.2012

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Neukalen
Flur: 5
Flurstücke: 887/4, 888/4 und 889/4
Grundbuch: Neukalen, Blatt 1648
Eigentümer: Rolf Blöhse und Wilma Blöhse
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Neukalen vertreten durch das Amt MALCHIN am Kummerower See

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag
Seiferth
amtierender Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor