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30.09.2013

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB in Malchin, Flur 12 / 55

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Malchin
Flur: 12
Flurstück: 55
Grundbuch von: Malchin, Blatt 2906
Eigentümerin: Frieda Gäth, Hübbe
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Malchin

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

gez. M. Riebnitz

 

Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor