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10.11.2016

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / hier: Nachrückerverfahren Meike Hennings

Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Frau Kathrin Grumbach gegenüber dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und dem Kreistagspräsidenten mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 erklärt, dass sie ihr Mandat zurückgibt.

Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags Bündnis 90/Die Grünen für den Wahlbereich VI über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf Frau Meike Hennings übergeht.

Frau Meike Hennings hat gemäß § 46 Absatz 5 i. V. m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

 

 

gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte