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18.12.2012

Einziehung von Wegen in der Gemarkung Ivenack

Amtliche Bekanntmachung

Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde vom 27. November 2012

Nachstehende öffentliche Wege werden gemäß § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 ( GVOBl. M-V S. 323, 324) eingezogen, weil sie für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr haben.

Lagebeschreibung:

a) Weg Flur 4, Flurstück 9 (Teilfläche)
Der Weg auf dem vorgenannten Flurstück hat eine Gesamtlänge von ca. 1.100 m und wird laut Kataster als „Milchweg“ bezeichnet. Der Weg beginnt am Ortsrand von Ivenack und verläuft in Richtung Milchviehanlage. Der Wegeabschnitt beginnt nach ca. 660 m hinter einer Wegegabelung. Dieser nun folgende einzuziehende Abschnitt hat eine Länge von ca. 440 m (ca. 4.000 m²) und dient der Erschließung des Betriebsgeländes der Milchviehanlage. Er endet auf dem Betriebsgelände in Höhe der vorletzten Stallung. Direkt an diesen Weg schließt der Weg auf der Flur 5 mit Flurstück 13 an.

b) Weg Flur 5, Flurstück 13
Dieser Weg schließt unmittelbar an das Flurstück 9, Flur 4 an und wird laut Kataster als „Weg zur Rennbahn“ bezeichnet. Er beginnt somit auf dem Betriebsgelände der Milchviehanlage. In seinem Verlauf laut Flurkarte geht er durch das letzte Stallgebäude der Anlage. In der Örtlichkeit ist dieser Verlauf nicht mehr erkennbar. Hier verläuft der Weg um das Gebäude herum. Ab dem Betriebsgelände verläuft der Weg weiter gradlinig an beidseitigen Ackerflächen vorbei bis zur Waldkante und schwenkt dann nach links weg und verläuft auf ca. 215 m durch ein Waldstück. Der gesamte Weg wird eingezogen. Er hat eine Länge von ca. 730 m und eine Fläche von 4.903 m².

c) Weg Flur 4, Flurstück 44
Der zur Einziehung beantragte Weg beginnt am ländlichen Weg Ivenack – Zolkendorf in ca. 1.100 m Entfernung von der letzten Bebauung. Der Weg verläuft links über den Acker und ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Er hat eine Länge von ca. 1.100 m Länge und umfasst eine Fläche von 5.644 m². Laut Kataster wird er als Weg am Gerichtsberg bezeichnet. Der gesamte Weg wird eingezogen.

Die Verfügung mit Begründung kann innerhalb der Öffnungszeiten beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Bauamt, Sachgebiet Tiefbau
Regionalstandort Waren
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren
Zimmer 3.28b

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.



Demmin, 27. November 2012


Heiko Kärger
Landrat