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15.05.2014

Förmliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung / hier: Ausbau Vorfluter Dargun Ortslage Lehnenhof

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt:

Die Stadt Dargun, Platz des Friedens 6 in 17159 Dargun, beabsichtigt, in Lehnenhof, beginnend ab der Kreisstraße bis in die Mitte der Ortslage Lehnenhof, die Vorflut auszubauen. Das bestehende Entwässerungssystem ist nicht in der Lage, bei Starkniederschlägen das von den oberliegenden landwirtschaftlichen Flächen abfließende Niederschlagswasser schadlos abzuführen. In der Folge kommt es zu Überschwemmungen auf Privatgrundstücken und der Kreisstraße, verbunden mit einem erheblichen Abspülen von Erdstoffen. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau dar, der eines Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahrens bedarf.
Die untere Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben einer Einzelfallprüfung nach § 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (LUVPG M-V) vom 27.07.2011 (GVOBl. M-V S. 885) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBL.I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 08.04.2013 (BGBl. I S.734), unterzogen.

Im Ergebnis der Vorprüfung hat die Genehmigungsbehörde mit der Niederschrift vom 04.04.2014 festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §3 LUVPG M-V durchzuführen ist. Die Behörde entscheidet über den Antrag nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit dem Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweis: Diese Feststellung ist gemäß § 3 Abs.2 LUVPG M-V nicht selbständig anfechtbar.

gez. S. Konieczny
Stellv. Landrat

Heiko Kärger
Landrat