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16.01.2013

Mitteilung des Hegeverbundes Nossentiner Heide

Der Hegeverbund Nossentiner Heide weist darauf hin, dass gemäß Paragraph 19 Absatz 1 Ziffer 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) das Sammeln von Abwurfstangen ohne schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten verboten ist. Gemäß Paragraph 39 Ziff. 5 BJagdG ist eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren und kann gemäß Paragraph 39 Abs. 3 BJagdG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Die Revierinhaber des Hegeverbundes werden auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften besonders achten und das Stangensammeln ohne gültigen Sammelschein zur Anzeige bringen.

Der Vorstand