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28.06.2013

Richtlinie zu den investiven Maßnahmen

Der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Sitzung am 3. Juni 2013 die Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen in den Gemeinden im Landkreis beschlossen. Sie tritt jedoch erst mit Genehmigung der Haushaltssatzung in Kraft.
Sofern Investitionszuschüsse gewährt wurden, muss dieses Formular für den Verwendungsnachweis verwendet werden.