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27.10.2015

Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Turnhallen

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 777) und den §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte auf seiner Sitzung am 05.10.2015 nachfolgende Satzung erlassen: 

Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Turnhallen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Anlage zur Satzung: Gebührenverzeichnis