Seiteninhalt
15.12.2017

Zweite Änderung der Satzung des WBV Obere Peene

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ die nachfolgende Satzung genehmigt und macht sie hiermit öffentlich bekannt.

Änderungssatzung