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Straßenrecht - Datenbank

Das Sachgebiet Tiefbau ist für die straßenrechtlichen Belange, die bei der Nutzung von Kreisstraßen auftreten, zuständig - so zum Beispiel bei Kabelverlegungen oder der Errichtung von Zufahrten an Kreisstraßen.
Als Straßenaufsichtsbehörde sind wir federführende Behörde bei der Durchführung von Einziehungs- und Teileinziehungsverfahren. Eine weitere Aufgabe als Straßenaufsichtsbehörde ist die Überwachung der Erfüllung der Aufgaben, die den Trägern der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften obliegen.

Sondernutzungserlaubnis - gem. § 22 StrWG M-V zur Verlegung von Leitungen und Anschlüssen an Kreisstraßen

Sondernutzungserlaubnis - gem. § 26 StrWG M-V zur Herstellung einer Zufahrt an Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Straßenrechtliche Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für den Neubau und die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen und Wegen in M-V