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02.01.2014

Umweltverträglichkeitsprüfung - Erweiterung des Wasserwanderrastplatzes in Gravelotte

Amtliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 01. Januar 2014

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt:

Die Gemeinde Meesiger beabsichtigt die Nutzbarkeit des vorhandenen Wasserwanderrastplatzes wieder herzustellen und zu verbessern. Die Maßnahmen hierfür umfassen die Verlängerung der Mole um 135 m, die Schaffung von weiteren 32 Liegeplätzen, die Vertiefung der einzelnen Liegebereiche durch Nassbaggerung und das Anlagen eines temporären Spülfeldes.

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat als zuständige Genehmigungsbehörde nach dem Gesetz über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen (Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz – WVHaSIG M-V) das Vorhaben einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c i. V. m. Anlage 1 Punkt 13.12 und Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95), unterzogen.

Im Ergebnis dieser allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wird festgestellt, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Schutzgüter gem. § 2 Abs. 1 UVPG nicht zu erwarten ist und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

i. V. Bettina Paetsch
2. Stellvertreterin des Landrates

Heiko Kärger
Landrat