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21.08.2013

Wasserrechtliche Genehmigung für Siedenbollentin

Förmliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Die Michael-Succow-Stiftung, Ellernholzstraße 1/3 in 17489 Greifswald hat beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde den Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung für die Maßnahme "Revitalisierung des Hangquellmoores Binsenberg bei Siedenbollentin" gestellt.

Der Antrag wurde geprüft. Die Genehmigungsplanung lag zur öffentlichen Einsicht aus. Die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und betroffener Privatpersonen wurden abgewogen.

Im Ergebnis des Prüfungsprozesses zum Antrag wurde der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet, der gemäß § 74 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz VwVfG M-V) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666), öffentlich bekanntzugeben ist.

Der Planfeststellungsbeschluss PF 71135/2/2013 ist in der Zeit vom 09.09. bis 23.09.2013 in den nachfolgend genannten Ämtern zu den dort üblichen Geschäftszeiten einzusehen:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte                               Amt Treptower Tollensewinkel
Umweltamt/Sachgebiet Wasserwirtschaft                              Sekretariat des Bürgermeisters
Zimmer 4.40                                                                                 Rathaustraße 1
Zum Amtsbrink 2                                                                         17087 Altentreptow
17192 Waren (Müritz)            

Hinweis:
Gemäß § 74 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) gilt der Beschluss nach dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.        

                    
i. V. B. Paetsch

Heiko Kärger
Landrat