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19.10.2017

Einziehung eines Weges / hier: Malchow - Teilfläche Kurze Straße

Allgemeinverfügung Einziehung gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfg M-V

Entsprechend § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) wird durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Inselstadt Malchow eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche „Kurze Straße“ eingezogen.

Die einzuziehende Teilfläche mit einer Fläche von circa 150m² verläuft über die Flurstücke 17/3 und 17/4 in der Flur 17 der Gemarkung Malchow und ist im Lageplan rot gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung der vorgenannten Teilfläche verliert diese den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die öffentliche Bekanntmachung gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.


Heiko Kärger
Landrat