Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Bioabfallbehälter auf dem Gebiet der Stadt Neubrandenburg
ab dem Datum:*
Grundstücksadresse (falls abweichend von o. g. Adresse des Grundstückseigentümers)
Das Grundstück wird rein gewerblich genutzt. Es fallen keine kompostierbaren Abfälle an.
Die kompostierbaren Abfälle sind vermischt mit Fisch- und Fleischresten sowie Milchprodukten.
Die Entsorgung erfolgt über die Firma:
Mir ist bekannt, dass die vorn mir gemachten Angaben durch die Kreisliche Abfallentsorgung überprüft werden und die Befreiung unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt wird.
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