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Amt für Finanzen

Amtsleiter Axel Chudy

20.1 Steuerung
Aufgabenbereiche
Gabriele Budnick stellv. AL
0395 57087 2175
20.2 Finanzbuchhaltung
Aufgabenbereiche
Katrin Lucka
0395 57087 2610

Das Amt für Finanzen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist als klassisches Querschnittsamt überwiegend für die finanziellen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zuständig. Hier liegt die Verantwortung für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan und die Verwaltung der finanziellen Mittel soweit deren Bearbeitung nicht anderen Dienststellen übertragen worden ist. Darüber hinaus werden vom Amt für Finanzen sämtliche Vorlagen an den Kreistag, den Kreisausschuss und die Fachausschüsse in finanzieller Hinsicht geprüft.


Weitere Bereiche des Amtes

Beteiligungsmanagement

Für seine Aufgabenerfüllung ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gemäß § 122 i. V. m. §§ 68 ff. KV M-V zahlreiche Beteiligungen an Unternehmen eingegangen. Diese Beteiligungen sind sowohl unmittelbarer als auch mittelbarer Art. Der Landkreis hat die Unternehmen entsprechend der öffentlichen Zielsetzung zu koordinieren und zu überwachen. Dazu wurde eine Beteiligungsverwaltung eingeführt.

Das Beteiligungsmanagement befasst sich unter anderem mit der Einhaltung kommunalrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Regelungen, Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber den Gremien des Landkreises und den Beteiligungen sowie Mitwirkungs- und Überwachungspflichten gegenüber den Beteiligungen.

Übersicht Beteiligungen

Die kreislichen Gesellschaften bieten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die lokale Wirtschaft ein umfangreiches Leistungsangebot. Dieses umfasst die Bereiche Verkehr und Infrastruktur, Entsorgung, Soziales sowie Kulturelles.

Zins- und Schuldenmanagement

Das Aufgabengebiet Zins- und Schuldenmanagement umfasst die Aufnahme, Umschuldung und Rückzahlung sowie die Verwaltung von Investitions- und Liquiditätskrediten und den Abschluss und die laufende Überwachung derivativer Finanzinstrumente im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements. Grundlage hierfür ist die Kreditrichtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Steuerfachstelle

Der Steuerfachstelle im Amt für Finanzen obliegt die termingerechte Erstellung und Übermittlung aller Steueranmeldungen, der Umsatzsteuererklärung sowie aller ertragssteuerlichen Jahreserklärungen an das Finanzamt. Daneben überprüft und würdigt die Steuerfachstelle auch alle steuerlichen Sachverhalte, die in den Fachämtern auftreten.