Die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag entsprechend der grundgesetzlich verankerten Werteordnung. Die Kindertagesförderung hat die individuelle Förderung der Kinder unter Berücksichtigung sozialer sowie sozialräumlicher Gegebenheiten zum Ziel (§ 1 Abs. 2 KiföG M-V).
Das Sachgebiet umfasst insgesamt folgende Aufgabenfelder:
Kindertageseinrichtung (Geoportal)
Betriebserlaubnisverfahren
Kindertagespflege
Bedarfsprüfungen und Übernahme Verpflegungskosten
Kita Fachaufsicht/Fachberatung
Anträge auf Bedarfsprüfung und Übernahme der Verpflegungskosten
Anträge bitte persönlich in den Bürgerservicecentren an unseren Regionalstandorten abgeben oder an unsere Postanschrift versenden:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Postfach 110264
17044 Neubrandenburg