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02.10.2014

Erweiterung der bestehenden Bestellung vom 26. August 2004 der Gemeinde Remplin (jetzt Stadt Malchin) als gesetzlicher Vertreter gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die bestehende gesetzliche Vertretung erweitert:

Gemarkung: Remplin
Flur: 2
Flurstück: 159
Grundbuch: Remplin, Blatt 768
Eigentümer: Ernst Knölck
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Malchin (ehemals Gemeinde Remplin)

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

 

Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor