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30.09.2013

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB in Mirow, Flur 12 / 31

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:

Gemarkung: Mirow
Flur: 12
Flurstück: 31
Grundbuch: Mirow, Blatt 323
Eigentümer: August Vieweg
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Mirow

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

gez. M. Ribnitz

 

Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor