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25.11.2022

Interessenbekundungsverfahren zur Fortsetzung von Schulsozialarbeit im Sonderpädagogischen Förderzentrum Waren zum 01.01.2023

Das CJD Nord fungierte in den letzten Jahren als Träger der Schulsozialarbeit am Sonderpädagogischen Förderzentrum Waren. Das CJD Nord gibt die Trägerschaft der o.g. Stelle zum 31.12.2022 ab.

Die Höhe des Personalkostenzuschusses bemisst sich laut Richtlinie III anhand der zu Grunde gelegten, als förderfähig anerkannten Arbeitgeberbrutto-Gesamtkosten wie folgt: Personalkostenzuschuss aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln wird in Höhe von maximal 60 % gewährt. Die restlichen 40 % werden durch den Schulträger getragen. Die Personal- und Sachkostenzuschüsse gelten für eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Vorgaben laut Richtlinie III sind Grundlage für die Bewilligung.

Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Durchführung der Schulsozialarbeit mit dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Die Förderung soll dazu beitragen, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden und abzubauen, einen Beitrag zum positiven Abschluss der Schule und zur beruflichen Orientierung zu leisten, schulisch weniger Erfolgreiche darin zu unterstützen, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen und Lebensperspektiven zu entwickeln. Durch gezielte sozialpädagogische Hilfen soll das Leistungsvermögen derjenigen Schülerinnen und Schüler erhöht werden, deren Schulerfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt ist.

Neben der Einzelfallhilfe, der Elternarbeit, der Umsetzung von berufsbezogenen und jugendschutzrelevanten Projekten, der Krisenintervention und vielen weiteren Aufgaben ist die Schulsozialarbeit gefordert, die Kooperation zwischen den Systemen von Jugendhilfe und Schule positiv zu gestalten und zudem dabei den Schülern passende und problemorientierte Unterstützungsangebote zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass die Anschlussfähigkeit zwischen den Funktionssystemen gelingt. Die Schulsozialarbeit ist neben den sonderpädagogischen Angeboten ein zusätzliches professionelles sozialpädagogisches Angebot, das eigenständig verankert ist.

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einem Kooperationsvertrag, in dem zwischen sozial- und schulpädagogischen Aufgaben unterschieden wird, mit der jeweiligen Schule zu regeln (vgl. „Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern ab 2015“).

Voraussetzungen/Anforderungen an den neuen Träger:

  • anerkannter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
  • mehrjährige Erfahrungen im Leistungsbereich § 13 SGB VIII Schulsozialarbeit
  • aktive Mitwirkung u. a.:

• in der Regionalen Arbeitsgruppe Jugendförderung RSO MST (Träger oder Fachkraft)
• im Arbeitskreis Schulsozialarbeit im RSO MST (Fachkraft)
• in vorhandenen Netzwerken im Sozialraum (Träger und/oder Fachkraft)

  • aktuelle Vereinbarung gemäß §§ 8 a / 72 a SGB VIII mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und Sicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen sowie Kinderschutzmaßnahmen
  • Einordnung der Schulsozialarbeit in das gesamte Leistungsangebot nach SGB VIII des Trägers
  • angemessene Beteiligung an den anfallenden Sachkosten für die Schulsozialarbeit gemäß Punkt 5.2.3 der Richtlinie III „Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“

Den geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum  15.12.2022 für diesen Schulstandort (www.blog-foerderzentrum-waren.de) ihr Interesse für ein entsprechendes Leistungsangebot zu bekunden. In diesem Falle ist eine qualifizierte Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedingungen und unter Gewährleistung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79 a SGB VIII einzureichen.

Die Teilnahmeunterlagen sind im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachten Sichtvermerk: "Teilnahmeunterlagen IBV SSA Sonderpädagogisches Förderzentrum Waren 2023“ bis zum 15.12.2022 an folgende Adresse zu senden:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Jugendamt
Frau Hanka Stegemann
An der Hochstraße 1
Block E
17036 Neubrandenburg

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und entsprechender Empfehlung durch das Jugendamt trifft die endgültige Entscheidung dann die Schulkonferenz des Sonderpädagogischen Förderzentrum Waren (vgl. § 76 Schulgesetz MV).

Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet die zuständige Mitarbeiterin, Frau Hanka Stegemann: Telefon 0395 57087 2370; hanka.stegemann@lk-seenplatte.de