Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Der Ortsteil Rahnenfelde der Gemeinde 17217 Kuckssee wird zum 30.03.2026 vom Kehrbezirk MSE-02 in den Kehrbezirk MSE-01 überführt.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass aufgrund der geografischen Lage Rahnenfeldes eine Zuordnung zum Kehrbezirk MSE-01 sinnvoll ist und insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit erforderlich erscheint.
Für den Kehrbezirk MSE-01 ist zuständig:
Herr Sven Hübner
Tel.: 0176 99637766
E-Mail: info@schornsteinfeger-svenhuebner.de
Rechtsgrundlagen:
Die Landräte sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Schornsteinfeger-Handwerksgesetz-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchfHwGZustVO M-V) für die Durchführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes sowie der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen zuständig.
Gemäß § 7 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) richten sie Kehrbezirke ein. Nach § 1 Abs. 4 SchfHwGZustVO M-V sind Änderungen in der Kehrbezirksstruktur ortsüblich bekannt zu machen.