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25.03.2026

Änderungsanzeige im Schornsteinfegerwesen bei den Kehrbezirken 

Der Ortsteil Rahnenfelde der Gemeinde 17217 Kuckssee wird zum 30.03.2026 vom Kehrbezirk MSE-02 in den Kehrbezirk MSE-01 überführt.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass aufgrund der geografischen Lage Rahnenfeldes eine Zuordnung zum Kehrbezirk MSE-01 sinnvoll ist und insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit erforderlich erscheint.

Für den Kehrbezirk MSE-01 ist zuständig:
Herr Sven Hübner
Tel.: 0176 99637766
E-Mail: info@schornsteinfeger-svenhuebner.de

Rechtsgrundlagen:
Die Landräte sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Schornsteinfeger-Handwerksgesetz-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchfHwGZustVO M-V) für die Durchführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes sowie der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen zuständig.
Gemäß § 7 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) richten sie Kehrbezirke ein. Nach § 1 Abs. 4 SchfHwGZustVO M-V sind Änderungen in der Kehrbezirksstruktur ortsüblich bekannt zu machen.