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01.02.2024

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier an Herrn Gerard Senderek

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass die Mitteilung über die Gewährung einer Unterhaltsleistung gemäß § 7 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz der Behörde: Jugendamt Neubrandenburg des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum der Rechtswahrungsanzeige: 08.11.2023

Aktenzeichen: 51/4 2020/018290

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herrn Gerard Senderek

Malej Kolejki 3

72-320 Trzebiatow

Polen

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Raum UG 10 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendamt
Regionalstandort
Neubrandenburg, An der Hochstraße 1
Unterhaltsangelegenheiten/ Beurkundung/ Vormundschaft

eingesehen werden.