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04.05.2026

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Stephan Büschel

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) vom 1. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid der Behörde:

Zulassungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische
Seenplatte
Datum des Bescheides: 23.03.2026
Aktenzeichen: IV/32.5 – SA – MÜR-BB23

Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:
Herr
Stephan Büschel
Klempenow 29
17089 Bartow OT Breest

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung
zwei Wochen vergangen sind.


Das Dokument kann beim
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Ordnungsamt
Backoffice Kfz-Zulassung
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.