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15.02.2024

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung / hier: an Frau Viktoriia Boieva

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 1.September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde: Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum des Bescheides: 31.01.2024

Aktenzeichen: 32/2/2-UKR-92677

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Frau
Viktoriia Boieva
Mühlenstraße 40A
17098 Friedland


öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort der oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Raum 1.02 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Ausländerbehörde
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.